Verhaltensregeln bei einem Mitteilungsfall in der DLRG Nordkirchen
Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Nordkirchen e.V. verhalten sich nach folgenden Regeln bei einem Mitteilungsfall durch ein Mitglied, das Opfer von sexueller Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung wurde/geworden ist.
Im Moment der Mitteilung
- Wir bewahren Ruhe
- Wir schenken dem jungen Menschen Glauben und ermutigen ihn, sich uns anzuvertrauen
- Wir protokollieren das Gespräch im Dokumentationsbogen Mitteilungsfall
- Wir drängen den Jugendlichen zu nichts
- Wir stellen keine „Warum“- Fragen
- Wir üben keinen Druck aus
- Wir fordern keine logischen Erklärungen
- Wir ergreifen Partei für den Jugendlichen
- Wir bestätigen dem Jugendlichen darin, dass er keine Schuld an dem Vorgefallenen trägt
- Wir respektieren die Grenzen, Widerstände und zwiespältigen Gefühle des jungen Menschen
- Wir kontaktieren, wenn anwesend, die Ansprechpartner in Sachen sexualisierter Gewalt im Sport unseres Vereins (Siehe Punkt 10)
- Wir erkennen die eigenen Grenzen und Möglichkeiten und akzeptieren diese
- Wir versichern dem Jugendlichen, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache mit ihm unternommen wird
- Wir geben dem Kind keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen ab
Nach der Mitteilung
- Wir kontaktieren sofort die Ansprechpartner (Punkt 10) unseres Vereins. Diese informieren unverzüglich den §26BGB Vorstand (Siehe Notfallkette DLRG Nordkirchen)
- Wir unternehmen nichts auf eigene Faust
- Wir führen keine eigene Befragung des vermutlichen Täters durch
- Wir führen keine eigenen Ermittlungen durch. Wir sind keine Polizei
- Wir versuchen niemanden zu therapieren. Wir sind keine Psychologen
- Wir holen uns selbst Hilfe
- Wir besprechen das weitere Vorgehen mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpartnern (Punkt 10)
- Wir dokumentieren alle weiteren Gespräche
- Wir wissen, dass nur der §26BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10) Kontakt zur Fachberatungsstelle aufnimmt
- Wir unternehmen nichts ohne eine verbindliche Absprache mit dem Opfer, den Erziehungsberechtigten und der Fachberatungsstelle. Die Erziehungsberechtigten sind nur mit einzubeziehen, wenn sie nicht involviert sind