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Verhaltensregeln bei einem konkreten Vorfall in der DLRG Nordkirchen

Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Nordkirchen e.V. verhalten sich nach folgenden Regeln bei einem konkreten Vorfall, bei dem Mitglieder Opfer von Gewalt oder sexualisierter Gewalt bei einer Veranstaltung der DLRG Nordkirchen geworden sind
Im Moment des Vorfalls

  • Wir bewahren Ruhe
  • Wir klären die Situation
  • Wir gehen dazwischen und unterbinden aktiv die Grenzverletzung
  • Wir benennen präzise die Grenzverletzung
  • Wir beziehen offensiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten
  • Wir holen uns Hilfe
  • Wir kontaktieren, wenn anwesend, die Ansprechpartner zum Thema sexualisierter Gewalt im Sport unseres Vereins (Siehe Punkt 10)
  • Wir protokollieren den Vorfall im Dokumentationsbogen Vorfall
  • Wir kontaktieren sofort die Ansprechpartner in Sachen sexualisierter Gewalt im Sport unseres Vereins. Diese informieren unverzüglich den §26BGB Vorstand (Siehe Notfallkette DLRG Nordkirchen)
  • Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
  • Wir wissen, dass bei bewusstem sexuellen Kontakt mit Jugendlichen oder Schutzbefohlenen, wie unsittlichen Berührungen, Küssen, Penetration, Sex, Oralsex, Vergewaltigung oder Missbrauch, die Ansprechpersonen (Punkt 10) sowie der §26BGB Vorstand und die Ermittlungsbehörden (Polizei) zu kontaktieren sind

Nach dem Vorfall

  • Wir wissen, dass der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10) Kontakt zu einem Rechtsbeistand und der Fachberatungsstelle aufnehmen, um die richtigen Schritte einzuleiten
  • Wir wissen, dass alle weiteren Schritte mit der Rechtsberatungsstelle und der Fachberatungsstelle besprochen werden müssen
  • Wir dokumentieren alle weiteren Gespräche und Vorgehen
  • Wir führen keine eigene Befragung des vermutlichen Täters durch
  • Wir führen keine eigenen Ermittlungen durch. Wir sind keine Polizei
  • Wir versuchen niemanden zu therapieren. Wir sind keine Psychologen
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10) weitere Gespräche mit dem Täter führen
  • Wir wissen, dass dem Täter nahegelegt wird, alle Aktivitäten der DLRG Nordkirchen zu meiden

Mit der Einsichtnahme in die Führungszeugnisse, stellen wir sicher, dass unser Vorstand und unsere Trainer eine weiße Weste haben

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