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Verhaltensregeln bei Grenzverletzungen zwischen Mitgliedern

Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Nordkirchen e.V. verhalten sich nach folgenden Regeln bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen den Mitgliedern:
Im Moment der Handlung:

  • Wir bewahren Ruhe
  • Wir gehen dazwischen und unterbinden aktiv die Grenzverletzung
  • Wir benennen präzise die Grenzverletzung
  • Wir klären die Situation
  • Wir beziehen offensiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten

Nach der Handlung:

  • Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpartnern (Siehe Punkt 10)
  • Wir informieren den §26 BGB Vorstand, beziehungsweise seinen Vertreter
  • Wir wägen gemeinsam mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpartnern (Punkt 10) weitere Handlungsschritte ab
  • Wir wägen gemeinsam mit dem §26 BGB Vorstand oder den Ansprechpartnern (Punkt 10) ab, ob eine Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist
  • Der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10) informieren die betei-ligten Eltern bei erheblicher Grenzverletzung
  • Der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10) nehmen Kontakt zur Beratungsstelle auf und beziehen diese bei Elterngesprächen mit ein

Weitere Verhaltensregeln

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