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Rettungsfähigkeit (für Lehrkräfte) (Nr.: 2026-0031)

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich insbesondere an:

  • Lehrkräfte aller Schulformen
  • Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
  • Referendarinnen und Referendare
  • Pädagogische Fachkräfte
  • Lehramtsstudierende
  • Weitere Personen, die einen Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß dem NRW-Erlass benötigen.

Vorausgesetzt werden sichere Schwimmfertigkeiten sowie eine ausreichende körperliche Belastbarkeit für die praktischen Übungen.

Mindestalter: 18 Jahre

Inhalt

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Inhalte zum Erwerb der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Ausbildung orientiert sich an den aktuellen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und bereitet die Teilnehmenden darauf vor, Schülerinnen und Schüler bei schulischen Schwimmveranstaltungen sicher zu beaufsichtigen sowie im Notfall angemessen und verantwortungsbewusst zu handeln.

Folgende Inhalte werden unter anderem vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen der Rettungsfähigkeit nach dem NRW-Erlass
  • Aufgaben, Rechte und Verantwortung der Aufsicht führenden Lehrkraft
  • Gefahren am und im Wasser
  • Unfallverhütung im Schwimmunterricht
  • Organisation und Absicherung des Schwimmunterrichts
  • Selbstrettung
  • Fremdrettung
  • Rettungstechniken im Flach- und Tiefwasser
  • Anschwimmen einer verunfallten Person
  • Schlepptechniken
  • Befreiungsgriffe
  • Einsatz von Rettungsmitteln
  • Rettung aus unterschiedlichen Notfallsituationen
  • Anlandbringen einer verunfallten Person
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Praktische Rettungsübungen

Alle Ausbildungsinhalte werden praxisnah vermittelt, gemeinsam geübt und ausführlich besprochen.

Ziele

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über den Erwerb der Rettungsfähigkeit gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Ausbildung dient insbesondere:

  • dem Nachweis der Rettungsfähigkeit für den schulischen Schwimmunterricht,
  • der sicheren Durchführung von Schwimmunterricht,
  • der Beaufsichtigung schulischer Schwimmveranstaltungen,
  • dem Erkennen und Vermeiden von Gefahren,
  • dem sicheren und situationsgerechten Handeln in Notfällen,
  • der Rettung verunfallter Personen aus dem Wasser,
  • der Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen.

Nach Abschluss der Ausbildung sind die Teilnehmenden in der Lage,

  • Gefahren im Schwimmunterricht frühzeitig zu erkennen,
  • Notfallsituationen richtig einzuschätzen,
  • geeignete Rettungsmaßnahmen einzuleiten,
  • Personen sicher aus dem Wasser zu retten,
  • eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen,
  • ihrer Aufsichtspflicht im Schwimmunterricht verantwortungsbewusst nachzukommen.
Veranstalter
Ortsgruppe Nordkirchen e. V.
Verwalter
DLRG OG Nordkirchen e.V. (organisation@nordkirchen.dlrg.de)
Veranstaltungsort
Bürgerhaus Nordkirchen, Am Gorbach 2, 59394 Nordkirchen
Termine
2 Termine insgesamt
19.09.26 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr - Hallenbad Lüdinghausen
19.09.26 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr - Bürgerhaus Nordkirchen

Adresse(n):
Hallenbad Lüdinghausen: 59348 Lüdinghausen, Rohrkamp 23
Bürgerhaus Nordkirchen: 59394 Nordkirchen, Am Gorbach 2
Meldeschluss
15.09.2026 18:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 8
Maximal: 20
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 60,00 € für Rettungsfähigkeit
Mitzubringen sind
  • Schwimmbekleidung
  • Freizeitkleidung (kurze Hose und T-Shirt) für Übungen im Wasser
  • Handtücher
  • Badeschuhe
  • Schreibmaterial
  • Ausreichend Getränke und Verpflegung
Sonstiges
Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung wird als Tageslehrgang mit insgesamt 8 Unterrichtseinheiten (LE) durchgeführt.

Während der Ausbildung wechseln sich theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte ab.

Im Verlauf des Ausbildungstages werden alle erforderlichen theoretischen und praktischen Inhalte gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vermittelt, gemeinsam geübt und ausführlich besprochen.

Den Abschluss der Ausbildung bildet die theoretische und praktische Leistungsüberprüfung.

Teilnahmevoraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sichere Schwimmfertigkeiten
  • Gesundheitliche Eignung für praktische Übungen im Wasser
  • Die vollständige Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten (100 % Anwesenheit) ist verpflichtend.
 
Prüfung und Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über den Erwerb der Rettungsfähigkeit gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ausbildungsinhalte Theoretische Inhalte
  • Rechtliche Grundlagen und Aufsichtspflicht
  • Anforderungen des NRW-Erlasses
  • Gefahren am und im Wasser
  • Unfallverhütung
  • Organisation und Durchführung des Schwimmunterrichts
  • Verhalten bei Badeunfällen
  • Selbst- und Fremdrettung
  • Rettungsmittel
  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Praktische Inhalte
  • Sicheres Schwimmen
  • Anschwimmen einer verunfallten Person
  • Tauchen
  • Schlepptechniken
  • Befreiungsgriffe
  • Einsatz von Rettungsmitteln
  • Transportieren einer verunfallten Person
  • Anlandbringen einer Person
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Rettungsübung nach den Vorgaben des NRW-Erlasses
Hinweise

Die Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die eigenverantwortliche Durchführung von Schwimmunterricht sowie für die Beaufsichtigung schulischer Schwimmveranstaltungen.

Die Ausbildung orientiert sich an den jeweils gültigen Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Schule oder Ihrem Schulträger, in welchen Abständen ein Nachweis der Rettungsfähigkeit zu erneuern ist und ob Sie die Teilnhemergebühr von Ihrer Organisation erstattet werden.

Dokumente

Hier findest du unsere Teilnahmebedingungen

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