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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Nordkirchen e.V. findest du hier .
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Die Ausbildung richtet sich insbesondere an:
Vorausgesetzt werden sichere Schwimmfertigkeiten sowie eine ausreichende körperliche Belastbarkeit für die praktischen Übungen.
Mindestalter: 18 Jahre
Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Inhalte zum Erwerb der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Ausbildung orientiert sich an den aktuellen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und bereitet die Teilnehmenden darauf vor, Schülerinnen und Schüler bei schulischen Schwimmveranstaltungen sicher zu beaufsichtigen sowie im Notfall angemessen und verantwortungsbewusst zu handeln.
Folgende Inhalte werden unter anderem vermittelt:
Alle Ausbildungsinhalte werden praxisnah vermittelt, gemeinsam geübt und ausführlich besprochen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über den Erwerb der Rettungsfähigkeit gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Ausbildung dient insbesondere:
Nach Abschluss der Ausbildung sind die Teilnehmenden in der Lage,
Die Ausbildung wird als Tageslehrgang mit insgesamt 8 Unterrichtseinheiten (LE) durchgeführt.
Während der Ausbildung wechseln sich theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte ab.
Im Verlauf des Ausbildungstages werden alle erforderlichen theoretischen und praktischen Inhalte gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vermittelt, gemeinsam geübt und ausführlich besprochen.
Den Abschluss der Ausbildung bildet die theoretische und praktische Leistungsüberprüfung.
TeilnahmevoraussetzungenNach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über den Erwerb der Rettungsfähigkeit gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ausbildungsinhalte Theoretische InhalteDie Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die eigenverantwortliche Durchführung von Schwimmunterricht sowie für die Beaufsichtigung schulischer Schwimmveranstaltungen.
Die Ausbildung orientiert sich an den jeweils gültigen Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Schule oder Ihrem Schulträger, in welchen Abständen ein Nachweis der Rettungsfähigkeit zu erneuern ist und ob Sie die Teilnhemergebühr von Ihrer Organisation erstattet werden.
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