Grundsätzliche Verhaltensregeln bei Grenzverletzungen
Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Nordkirchen e.V. verhalten sich grundsätzlich nach folgenden Regeln, falls es zu einer Grenzverletzung, einem Verdachtsfall oder Vorfall gekommen ist:
- Wir bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfall oder Vorfall Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet
- Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen
- Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
- Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Verdachtstagebuch, Dokumentationsbogen „Mitteilungsfall“ und Dokumentationsbogen „Vorfall“)
- Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
- Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10)
- Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen
- Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem §26 BGB Vorstand erfolgen, beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen
- Wir sind keine Polizei! Wir ermitteln und befragen nicht
- Wir sind keine Psychologen! Wir versuchen niemanden zu therapieren
- Wir wissen, dass nur der §26BGB Vorstand, oder die Ansprechpartner (Punkt 10) die Vereinsmitglieder informieren. Jegliche Informationsweitergabe ohne Absprache mit dem §26BGB Vorstand oder den Ansprechpartnern (Punkt 10) kann zu üb-ler Nachrede führen oder das laufende Verfahren gefährden
- Wir wissen, dass wir die Anonymität der Beteiligten schützen müssen und weisen bei Nachfragen auf den §26BGB Vorstand und auf das laufende Verfahren hin. Somit wird die „Gerüchteküche“ unterbunden