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Verhaltensregeln bei einem Täterverdacht in der DLRG Nordkirchen

Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitglieder der DLRG Nordkirchen e.V. verhalten sich nach folgenden Regeln bei Verdachtsfällen, dass Mitglieder Täter von Gewalt oder sexu-alisierter Gewalt sind

  • Wir bewahren Ruhe
  • Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpartnern zum Thema sexualisierter Gewalt im Sport unseres Vereines (Siehe Punkt 10)
  • Wir führen ein Verdachtstagebuch
  • Wir überlegen woher der Verdacht kommt und ausgelöst wurde
  • Wir benennen und erkennen Gefühle, wodurch der Verdacht ausgelöst wurde
  • Wir beobachten das potenziell betroffene Mitglied
  • Wir erkennen die eigenen Grenzen und Möglichkeiten und akzeptieren diese
  • Wir unternehmen nichts auf eigene Faust
  • Wir führen keine eigenen Ermittlungen durch. Wir sind keine Polizei
  • Wir versuchen niemanden zu therapieren. Wir sind keine Psychologen
  • Wir führen keine eigene Befragung des Täters durch
  • Wir konfrontieren den Täter nicht mit der Vermutung
  • Wir konfrontieren nicht die Eltern mit der Vermutung
  • Wir besprechen den Vorfall mit den Ansprechpartnern zum Thema sexualisierter Gewalt im Sport unseres Vereines (Siehe Punkt 10)
  • Wir besprechen das weitere Vorgehen mit dem §26 BGB Vorstand oder den An-sprechpartnern (Punkt 10)
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10) Kontakt zu Fachberatungsstellen aufnehmen sollten, bei einer begründeten Vermutung
  • Wir wissen, dass nur der §26 BGB Vorstand oder die Ansprechpartner (Punkt 10) bei einer begründeten Vermutung mit dem vermutlichen Täter sprechen
  • Wir unternehmen nichts ohne eine verbindliche Absprache mit dem vermutlichen Opfer, den Erziehungsberechtigten und der Fachberatungsstelle. Die Erziehungsberechtigten sind nur mit einzubeziehen, wenn sie nicht involviert sind

Weitere Verhaltensregeln

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